Energieausweise für Wohngebäude
Ein Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz eines Gebäudes und liefert Ihnen, potentiellen Käufern oder Mietern, über verschiedene Parameter Informationen über den Energiestandard des Objektes.
Gemäß dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss in vielen Fällen bei Neubau, Umbau oder Sanierung ein Energieausweis ausgestellt werden. Auch wenn eine Immobilie verkauft, vermietet oder verpachtet werden soll. Es muss spätestens zu Beginn der Immobilienbesichtigung vorliegen.
Man unterscheidet zwischen Verbrauchsausweisen und Bedarfsausweisen.
Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis
Welcher Energieausweis ist der Richtige?
1. Verbrauchsausweis
✅ Die Wärmeschutzverordnung vom 01. November 1977 wurde einhalten
✅Zulässig für Gebäude mit mindestens 5 Wohneinheiten
✅ Beruht auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre
✅ Günstiger als der Bedarfsausweis, aber weniger genau
✅ Kann durch individuelles Nutzungsverhalten beeinflusst werden
2. Energiebedarfsausweis
✅ Die Wärmeschutzverordnung vom 01. November 1977 wurde nicht einhalten und es hat keine umfassende Sanierung stattgefunden
✅ Berechnet den Energiebedarf anhand von Gebäudeparametern (Dämmung, Heizung, Fenster etc.)
✅ Unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten
✅ Empfehlenswert bei Sanierungen oder Immobilienverkäufen
💡 Tipp: Wenn sie ein älteres Gebäude habe oder eine genaue Analyse benötigen, wählen sie den Energiebedarfsausweis. Bei neueren oder gut dokumentierten Gebäuden reicht oft der Energieverbrauchsausweis.
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